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   BSG, 05.04.2012 - B 10 LW 5/11 B   

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https://dejure.org/2012,10809
BSG, 05.04.2012 - B 10 LW 5/11 B (https://dejure.org/2012,10809)
BSG, Entscheidung vom 05.04.2012 - B 10 LW 5/11 B (https://dejure.org/2012,10809)
BSG, Entscheidung vom 05. April 2012 - B 10 LW 5/11 B (https://dejure.org/2012,10809)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rewis.io

    Nichtzulassungsbeschwerde - Bezeichnung des Verfahrensmangels - Verstoß gegen den Amtsermittlungsgrundsatz

  • ra.de
  • datenbank.nwb.de

    Nichtzulassungsbeschwerde - Bezeichnung des Verfahrensmangels - Verstoß gegen den Amtsermittlungsgrundsatz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 18.09.2003 - B 9 SB 11/03 B

    Würdigung von Beweisanträgen im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 05.04.2012 - B 10 LW 5/11 B
    Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Kläger im Berufungsverfahren nicht von einem berufsmäßigen Bevollmächtigten vertreten war (vgl dazu BSG SozR 4-1500 § 160 Nr. 1 RdNr 5, Nr. 13 RdNr 11, jeweils mwN) .

    Diesen berücksichtigungsfähigen Beweisantrag hat der im Berufungsverfahren noch nicht anwaltlich vertretene Kläger in der mündlichen Verhandlung vom 29.6.2011 zumindest sinngemäß aufrechterhalten (zu den geringeren Anforderungen bei im Berufungsverfahren nicht berufsmäßig vertretenen Beteiligten: BSG SozR 4-1500 § 160 Nr. 1 RdNr 5; BSG Beschluss vom 2.6.2003 - B 2 U 80/03 B - RdNr 4; BSG Beschluss vom 1.3.2006 - B 2 U 403/05 B - RdNr 5; BSG Beschluss vom 9.3.2011 - B 7 AL 6/11 B - RdNr 4).

  • BSG, 31.07.1975 - 5 BJ 28/75

    Nichtzulassungsbeschwerde - Zulässigkeit - Bezeichnung des Beweisantrags -

    Auszug aus BSG, 05.04.2012 - B 10 LW 5/11 B
    Die Wendung "ohne hinreichende Begründung" in § 160 Abs. 2 Nr. 3 SGG ist materiell im Sinne von "ohne hinreichenden Grund" zu verstehen (BSG SozR 1500 § 160 Nr. 5).

    Es kommt insoweit darauf an, ob das Gericht - auf der Grundlage seiner materiell-rechtlichen Auffassung - objektiv gehalten gewesen ist, den Sachverhalt zu den vom Beweisantrag erfassten Punkten weiter aufzuklären, ob es sich also zur beantragten Beweiserhebung hätte gedrängt fühlen müssen (stRspr seit BSG SozR 1500 § 160 Nr. 5).

  • BSG, 06.02.2007 - B 8 KN 16/05 B

    Zulässigkeit einer Sachaufklärungsrüge, Wiederholung eines Beweisantrags,

    Auszug aus BSG, 05.04.2012 - B 10 LW 5/11 B
    Einen Beweisantrag darf es nur ablehnen, wenn es auf die ungeklärte Tatsache nicht ankommt, wenn diese Tatsache als wahr unterstellt werden kann, wenn das Beweismittel völlig ungeeignet oder unerreichbar ist, wenn die behauptete Tatsache oder ihr Fehlen bereits erwiesen oder wenn die Beweiserhebung wegen Offenkundigkeit überflüssig ist (vgl BSG SozR 4-1500 § 160 Nr. 12 RdNr 10).
  • BSG, 02.06.2003 - B 2 U 80/03 B

    Zulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren bei

    Auszug aus BSG, 05.04.2012 - B 10 LW 5/11 B
    Diesen berücksichtigungsfähigen Beweisantrag hat der im Berufungsverfahren noch nicht anwaltlich vertretene Kläger in der mündlichen Verhandlung vom 29.6.2011 zumindest sinngemäß aufrechterhalten (zu den geringeren Anforderungen bei im Berufungsverfahren nicht berufsmäßig vertretenen Beteiligten: BSG SozR 4-1500 § 160 Nr. 1 RdNr 5; BSG Beschluss vom 2.6.2003 - B 2 U 80/03 B - RdNr 4; BSG Beschluss vom 1.3.2006 - B 2 U 403/05 B - RdNr 5; BSG Beschluss vom 9.3.2011 - B 7 AL 6/11 B - RdNr 4).
  • BSG, 01.03.2006 - B 2 U 403/05 B

    Verletzung des Amtsermittlungsgrundsatzes im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 05.04.2012 - B 10 LW 5/11 B
    Diesen berücksichtigungsfähigen Beweisantrag hat der im Berufungsverfahren noch nicht anwaltlich vertretene Kläger in der mündlichen Verhandlung vom 29.6.2011 zumindest sinngemäß aufrechterhalten (zu den geringeren Anforderungen bei im Berufungsverfahren nicht berufsmäßig vertretenen Beteiligten: BSG SozR 4-1500 § 160 Nr. 1 RdNr 5; BSG Beschluss vom 2.6.2003 - B 2 U 80/03 B - RdNr 4; BSG Beschluss vom 1.3.2006 - B 2 U 403/05 B - RdNr 5; BSG Beschluss vom 9.3.2011 - B 7 AL 6/11 B - RdNr 4).
  • BSG, 09.03.2011 - B 7 AL 6/11 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

    Auszug aus BSG, 05.04.2012 - B 10 LW 5/11 B
    Diesen berücksichtigungsfähigen Beweisantrag hat der im Berufungsverfahren noch nicht anwaltlich vertretene Kläger in der mündlichen Verhandlung vom 29.6.2011 zumindest sinngemäß aufrechterhalten (zu den geringeren Anforderungen bei im Berufungsverfahren nicht berufsmäßig vertretenen Beteiligten: BSG SozR 4-1500 § 160 Nr. 1 RdNr 5; BSG Beschluss vom 2.6.2003 - B 2 U 80/03 B - RdNr 4; BSG Beschluss vom 1.3.2006 - B 2 U 403/05 B - RdNr 5; BSG Beschluss vom 9.3.2011 - B 7 AL 6/11 B - RdNr 4).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 05.07.2012 - L 4 KR 91/11

    Krankenversicherung - Krankenhaus - Datenübermittlung und Prüfverfahren bei

    Ein Beweisantrag kann jedoch abgelehnt werden, wenn es auf die ungeklärte Tatsache nicht ankommt, wenn diese Tatsache als wahr unterstellt werden kann, wenn das Beweismittel völlig ungeeignet oder unerreichbar ist, wenn die behauptete Tatsache oder ihr Fehlen bereits erwiesen oder wenn die Beweiserhebung wegen Offenkundigkeit überflüssig ist (vgl. BSG, Beschluss vom 6. Februar 2007, B 8 KN 16/05 B und Beschluss vom 5. April 2012, B 10 LW 5/11 B, zitiert nach juris).
  • BSG, 15.08.2013 - B 9 SB 40/13 B
    6 Ferner fehlt es an einer näheren Begründung, inwiefern sich das LSG von seinem sachlichrechtlichen Standpunkt aus iS von § 160 Abs. 2 Nr. 3 SGG zu den von der Klägerin angestrebten weiteren Ermittlungen hätte gedrängt fühlen müssen (vgl hierzu BSG Beschluss vom 5.4.2012 - B 10 LW 5/11 B - Juris RdNr 8 mwN).
  • BSG, 21.01.2016 - B 9 SB 88/15 B
    Ferner fehlt es an einer näheren Begründung, inwiefern sich das LSG von seinem sachlich-rechtlichen Standpunkt aus iS von § 160 Abs. 2 Nr. 3 SGG zu den von der Klägerin angestrebten weiteren Ermittlungen hätte gedrängt fühlen müssen (vgl hierzu BSG Beschluss vom 5.4.2012 - B 10 LW 5/11 B - Juris, RdNr 8 mwN).
  • BSG, 15.04.2013 - B 9 SB 3/13 B
    Ferner fehlt es an einer näheren Begründung, inwiefern sich das LSG von seinem sachlich-rechtlichen Standpunkt aus iS von § 160 Abs. 2 Nr. 3 SGG zu den vom Kläger angestrebten weiteren Ermittlungen hätte gedrängt fühlen müssen (vgl hierzu BSG Beschluss vom 5.4.2012 - B 10 LW 5/11 B -, juris RdNr 8 mwN).
  • BSG, 08.10.2013 - B 9 SB 42/13 B
    11 Ferner fehlt es an einer näheren Begründung, inwiefern sich das LSG von seinem sachlichrechtlichen Standpunkt aus iS von § 160 Abs. 2 Nr. 3 SGG zu den von der Klägerin angestrebten weiteren Ermittlungen hätte gedrängt fühlen müssen (vgl hierzu BSG Beschluss vom 5.4.2012 - B 10 LW 5/11 B - Juris RdNr 8 mwN).
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